Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten
für eine osteopathische Behandlung?
Osteopathische Behandlungen werden von privaten Krankenkassen
übernommen oder bei Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen und
wenn Sie als z.B. Beamter Beihilfe erhalten. Die Rechnung erfolgt nach der
Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Osteopathische Behandlungen sind Privatleistungen und können nicht über
die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden. Ich selbst arbeite auch
nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse zusammen.
Brauche ich ein Rezept vom Arzt?
Nein, denn als Heilpraktikerin ist es mir erlaubt, eigene Diagnosen und
Therapiepläne zu erstellen als auch durchzuführen. Heilpraktiker arbeiten
weisungsunabhängig von Ärzten. Heilpraktiker und Osteopathen sind freie
Berufe, eine Zusammenarbeit mit gesetzlichen Krankenkassen wünsche ich
deshalb ausdrücklich nicht!
Was ist, wenn ich einen Termin absagen muss?
Wenn Sie unseren Termin wegen Wehentätigkeit/Geburt/Einweisung ins
Krankenhaus absagen müssen, ist das kein Problem und er wird Ihnen nicht in
Rechnung gestellt.
Anders sieht es aus wegen Absagen, die nicht medizinisch begründet sind,
z.B. wenn der Babysitter abgesagt hat. Dann wird er Ihnen in Rechnung
gestellt. Dies gilt für Absagen unter 24 Stunden vor dem Termin.
Leider muss ich hier so klar und unerbittlich sein, weil sich kurzfristische
Absagen und Nichterscheinen merklich gehäuft haben.
Wie bezahle ich den Termin?
Sie haben zwei Möglichkeiten: Entweder unmittelbar nach der Behandlung in
bar oder als Echtzeitüberweisung. Bei Treatwell haben Sie die Möglichkeit,
sich zwischen zwei Alternativen zu entscheiden: Entweder Sie bezahlen im
Voraus oder Sie klicken Vorortbezahlung an. Vorortbezahlung bedeutet hier
Bezahlung in Bar. Ein Kartenzahlgerät betreibe ich nicht.
Bekomme ich eine Rechnung?
Gerne erhalten Sie eine Rechnung mit genauen Ziffern zur Abrechnung mit
Ihrer Kasse. Da ich auch hier schlechte Erfahrungen in letzter Zeit gemacht
habe, wäre mir trotzdem eine Barbezahlung oder Sofortüberweisung
unmittelbar nach der Behandlung recht. Leider bin ich gezwungen, hier dies so
klar zu äussern. Ich bitte um Ihr Verständnis.
Eine Quittung für das Finanzamt können Sie jederzeit verlangen.
Kosten-
übernahme